Einrichtung und Betrieb von Wildtierauffangstationen im Saarland

1. Der ÖJVsaar steht einer Entnahme von verletzten Wildtieren kritisch gegenüber. Er stellt fest, dass eine Entnahme von Tieren aus der freien Wildbahn nur dann geschehen sollte, wenn unnötiges Tierleid aus falsch verstandener Tierliebe ausgeschlossen und eine spätere Auswilderung dieser Tiere mit Ihrem arttypischen Wildtier- Verhalten gewährleistet wird. Insbesondere bei verletzten Tieren muss geprüft werden, ob durch eine Pflege unnötige Qualen nicht verlängert werden oder die Möglichkeiten für eine spätere Auswilderung ausscheiden. Grundsätzlich sollte gelten: Hände weg von Wildtieren.

2. Der ÖJVsaar unterstützt das Ansinnen im Saarland eine zentrale Auffangstation für hilfebedürftige Wildtiere einzurichten, um dafür zu sorgen, dass aufgenommene Tiere fachgerecht versorgt und tierschutzgerecht behandelt werden.

3. Der ÖJVsaar fordert, dass existierende dezentrale Einrichtungen die sich in privater Initiative dem Schutz von verwaisten oder verletzten Wildtieren verschrieben haben unterstützt werden und die Betreiber nicht wie im Falle der Station bei Altforweiler kriminalisiert werden, was letztendlich nur den Tieren schadet.

4. Der ÖJVsaar hält es weiterhin für erforderlich, dass sichergestellt wird, dass die Tiere nur kurzfristig in der Obhut des Menschen verbleiben und möglichst rasch wieder in geeignete Lebensräume ausgewildert werden. Der ökologische Jagdverein würde es begrüßen, wenn es Revierinhaber in ihren Jagdrevieren ermöglichen würden, die zur Auswilderung vorbereiteten Tiere aufzunehmen.

5. DerÖJVsaar fordert, dass bei der Einrichtung und dem Betrieb solcher Auffangstationen die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und insbesondere im Bereich der Sachkenntnis ein tierschutz- und artenschutzrechtlich einwandfreier Betrieb dieser Stationen gewährleistet wird.

6. Der ÖJVsaar würde es daher begrüßen, wenn die Landesregierung solche Auffangstationen für Wildtiere fördert wie die bereits vorhandenen drei Auffangstationen, die jedoch vorrangig Vogelarten aufnehmen.

7. Der ÖJVsaar hält es für erforderlich, dass Aufklärungsarbeit betrieben wird die dazu führt, daß sich die Entnahme von kranken oder verwaisten Wildtieren wirklich auf Ausnahmefälle beschränkt.